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Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)
Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.
Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.
Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-
Gebühren
Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.
Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-
Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.
Gebühren
Ausfüllen von Formularen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von einfachen Briefen (Kündigungen, Anfragen, etc.)
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von komplexeren Briefen (Lohnforderungen, etc.)
mindestens CHF 40.- je nach Aufwand
Schreiben von Einsprachen oder ähnliches
mindestens CHF 75.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde

FMZ nimmt keine Steuererklärungen für Immobilienbesitzer an und behält sich das Recht vor, komplexe finanzielle Situationen abzulehnen.
Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine) Einkommensabhängig
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine)
bis CHF 80'000.–
von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–
Rentner/in
Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)
Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)
Student/in
CHF 90.-
CHF 110.-
CHF 60.-
CHF 50.-
CHF 10.- / 50.-
CHF 50.-
bis CHF 80'000.–
von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–
von CHF 100'001.– bis CHF 120'000.–
Rentner/in
Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)
Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)
CHF 110.-
CHF 130.-
CHF 150.-
CHF 90.-
CHF 60.-
CHF 10.- / CHF 50.-
Mehr als 4 Bankkonten – jedes zusätzliche Konto: +CHF 5.–
Porto: CHF 5.– (oder kostenlose Abholung)
FMZ übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstellung von Steuererklärungen abzulehnen. In solchen Fällen verweisen wir Sie bitte an:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch


Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.
Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.
Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)
Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.
Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.
Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-
Gebühren
Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.
Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-
Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.


Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.
Gebühren
Ausfüllen von Formularen
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von einfachen Briefen (Kündigungen, Anfragen, etc.)
mindestens CHF 20.- je nach Aufwand
Schreiben von komplexeren Briefen (Lohnforderungen, etc.)
mindestens CHF 40.- je nach Aufwand
Schreiben von Einsprachen oder ähnliches
mindestens CHF 75.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde


FMZ nimmt keine Steuererklärungen für Immobilienbesitzer an und behält sich das Recht vor, komplexe finanzielle Situationen abzulehnen.
Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine) Einkommensabhängig
zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine)
bis CHF 80'000.–
von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–
Rentner/in
Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)
Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)
Student/in
CHF 90.-
CHF 110.-
CHF 60.-
CHF 50.-
CHF 10.- / 50.-
CHF 50.-
bis CHF 80'000.–
von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–
von CHF 100'001.– bis CHF 120'000.–
Rentner/in
Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)
Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)
CHF 110.-
CHF 130.-
CHF 150.-
CHF 90.-
CHF 60.-
CHF 10.- / CHF 50.-
Mehr als 4 Bankkonten – jedes zusätzliche Konto: +CHF 5.–
Porto: CHF 5.– (oder kostenlose Abholung)
FMZ übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstellung von Steuererklärungen abzulehnen. In solchen Fällen verweisen wir Sie bitte an:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch