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Velhice, reforma e regresso
Administration und Steuern

Administration, Übersetzung, Dolmetsch-Dienst und Steuererklärung

Sie erhalten bei der FMZ Unterstützung bei administrativen Aufgaben.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Schriftliche Übersetzungen
Schriftliche Übersetzungen
Briefe & Formulare
Briefe / Formulare
Steuererklärungen
Steuererklärungen
Administration und Steuern

Zertifizierte schriftliche Übersetzungen

Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.

Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.

Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)

Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.

Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.

Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-

Gebühren

Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.

Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-

Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
3-5 Arbeitstage: CHF 40.- / 1-2 Arbeitstage: CHF 80.-


Briefe und Formulare

Administration und Steuern

Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.

Gebühren

 

Ausfüllen von Formularen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von einfachen Briefen (Kündigungen, Anfragen, etc.)

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von komplexeren Briefen (Lohnforderungen, etc.)

mindestens CHF 40.- je nach Aufwand

Schreiben von Einsprachen oder ähnliches

mindestens CHF 75.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde

Administration und Steuern


Steuererklärungen

Wenn Ihr jährliches Nettoeinkommen als Familie CHF 120'000.– oder als Einzelperson CHF 100'000.– (gemäss Lohn- bzw. Einkommensnachweisen) nicht übersteigt, kann FMZ Ihre Steuererklärung für den Kanton Zug ausfüllen.

FMZ nimmt keine Steuererklärungen für Immobilienbesitzer an und behält sich das Recht vor, komplexe finanzielle Situationen abzulehnen.

Folgende Dokumente müssen Sie zusammen mit den Steuerformularen bei der Entgegennahme mitbringen:

  • Lohnausweis (bei mehreren Arbeitgebern bitte alle Lohnausweise einreichen)
  • Rentenausweise (AHV, IV, SUVA, Pensionskasse, ALV-Abrechnung, usw.)
  • Unterhaltsbeiträge (erhaltene und bezahlte)
  • Andere Einkünfte
  • Zins- und Saldoausweise aller Bank- und Postkonti (CH & Ausland) per 31. Dezember des Jahres (inkl. 4 Bankkonti. Über 4 Bankkonti: nach Aufwand)
  • Mietvertrag
  • Krankenkasse-Prämienübersicht per 1. Januar des Jahres / Prämienvergünstigung (falls vorhanden)
  • Bescheinigung Einzahlung Säule 3a/3b
  • Weiterbildungskosten
  • Lebensversicherung: Bescheinigung Steuerwert / Rückkaufwert
  • Reisespesen

Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.

Gebühren für das Ausfüllen der Steuererklärungen

(Bitte beachten Sie das maximale Nettoeinkommen: Familien CHF 120'000.–, Einzelpersonen CHF 100'000.–)

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine) Einkommensabhängig

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine)

Einzelpersonen (Max. Einkommen CHF 100'000.–)

  • bis CHF 80'000.–

  • von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–

  • Rentner/in

  • Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)

  • Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)

  • Student/in

CHF 90.-

CHF 110.-

CHF 60.-

CHF 50.-

CHF 10.- / 50.-

CHF 50.-

Verheiratete / Familien (Max. Einkommen CHF 120'000.–)

  • bis CHF 80'000.–

  • von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–

  • von CHF 100'001.– bis CHF 120'000.–

  • Rentner/in

  • Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)

  • Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)

CHF 110.-

CHF 130.-

CHF 150.-

CHF 90.-

CHF 60.-

CHF 10.- / CHF 50.-

Zusatzleistungen (falls erforderlich)

  • Mehr als 4 Bankkonten – jedes zusätzliche Konto: +CHF 5.–

  • Porto: CHF 5.– (oder kostenlose Abholung)

FMZ übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, die Erstellung von Steuererklärungen abzulehnen. In solchen Fällen verweisen wir Sie bitte an:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch

Schriftliche Übersetzungen
Schriftliche Übersetzungen
Administration und Steuern

Zertifizierte schriftliche Übersetzungen

Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.

Falls wir einen Auftrag nicht annehmen können, können wir Ihnen eine Liste mit alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung stellen.

Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie gegen Einsendung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments.
Der Übersetzungsauftrag beginnt erst nach Vorauszahlung des vereinbarten Preises (Berechnungsgrundlage: CHF 2.50 - CHF 3.- / 55 Zeichen, inkl. Leerzeichen - je nach Sprache und Komplexität des Originaltextes)

Das Mindestpreis für eine Übersetzung beträgt CHF 40.- .
Die normale Vorlaufzeit für Übersetzungsarbeiten beträgt mindestens 2 Wochen.

Die städtischen Notariate, das Büro der Staatskanzlei und unabhängige Anwälte sind in der Lage, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland auszustellen.

Zertifizierte FMZ-Übersetzungen werden im Kanton Zug akzeptiert.
Für andere Länder ist manchmal eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Für die Erteilung der Apostille durch die Staatskanzlei erheben wir eine Gebühr von CHF 60.-

Gebühren

Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach Erhalt des zu übersetzenden Dokuments erstellt.

Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

CHF 100.- pro Stunde / Mindestgebühr von CHF 40.-

Expresszuschlag bei dringenden Aufträgen erforderlich.
3-5 Arbeitstage: CHF 40.- / 1-2 Arbeitstage: CHF 80.-


Briefe & Formulare
Briefe / Formulare

Briefe und Formulare

Administration und Steuern

Im Rahmen der Beratungstätigkeit erledigen unsere Mitarbeitenden auch schriftliche Arbeiten für Sie. Diese Arbeiten werden Ihnen gemäss unserem Aufwand in Rechnung gestellt.

Gebühren

 

Ausfüllen von Formularen

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von einfachen Briefen (Kündigungen, Anfragen, etc.)

mindestens CHF 20.- je nach Aufwand

Schreiben von komplexeren Briefen (Lohnforderungen, etc.)

mindestens CHF 40.- je nach Aufwand

Schreiben von Einsprachen oder ähnliches

mindestens CHF 75.- je nach Aufwand, Berechnungsgrundlage: CHF 100.- / Stunde

Steuererklärungen
Steuererklärungen
Administration und Steuern


Steuererklärungen

Wenn Ihr jährliches Nettoeinkommen als Familie CHF 120'000.– oder als Einzelperson CHF 100'000.– (gemäss Lohn- bzw. Einkommensnachweisen) nicht übersteigt, kann FMZ Ihre Steuererklärung für den Kanton Zug ausfüllen.

FMZ nimmt keine Steuererklärungen für Immobilienbesitzer an und behält sich das Recht vor, komplexe finanzielle Situationen abzulehnen.

Folgende Dokumente müssen Sie zusammen mit den Steuerformularen bei der Entgegennahme mitbringen:

  • Lohnausweis (bei mehreren Arbeitgebern bitte alle Lohnausweise einreichen)
  • Rentenausweise (AHV, IV, SUVA, Pensionskasse, ALV-Abrechnung, usw.)
  • Unterhaltsbeiträge (erhaltene und bezahlte)
  • Andere Einkünfte
  • Zins- und Saldoausweise aller Bank- und Postkonti (CH & Ausland) per 31. Dezember des Jahres (inkl. 4 Bankkonti. Über 4 Bankkonti: nach Aufwand)
  • Mietvertrag
  • Krankenkasse-Prämienübersicht per 1. Januar des Jahres / Prämienvergünstigung (falls vorhanden)
  • Bescheinigung Einzahlung Säule 3a/3b
  • Weiterbildungskosten
  • Lebensversicherung: Bescheinigung Steuerwert / Rückkaufwert
  • Reisespesen

Vermögen im Ausland muss in der Schweiz deklariert werden.

Gebühren für das Ausfüllen der Steuererklärungen

(Bitte beachten Sie das maximale Nettoeinkommen: Familien CHF 120'000.–, Einzelpersonen CHF 100'000.–)

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine) Einkommensabhängig

zusätzlich CHF 10.- oder 20.- Beratungsgebühr (2 Termine)

Einzelpersonen (Max. Einkommen CHF 100'000.–)

  • bis CHF 80'000.–

  • von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–

  • Rentner/in

  • Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)

  • Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)

  • Student/in

CHF 90.-

CHF 110.-

CHF 60.-

CHF 50.-

CHF 10.- / 50.-

CHF 50.-

Verheiratete / Familien (Max. Einkommen CHF 120'000.–)

  • bis CHF 80'000.–

  • von CHF 80'001.– bis CHF 100'000.–

  • von CHF 100'001.– bis CHF 120'000.–

  • Rentner/in

  • Bezüger/in von EL (Ergänzungsleistungen)

  • Bezüger/in von Sozialhilfe (kein Einkommen / nicht erwerbstätig)

CHF 110.-

CHF 130.-

CHF 150.-

CHF 90.-

CHF 60.-

CHF 10.- / CHF 50.-

Zusatzleistungen (falls erforderlich)

  • Mehr als 4 Bankkonten – jedes zusätzliche Konto: +CHF 5.–

  • Porto: CHF 5.– (oder kostenlose Abholung)

FMZ übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Informationen, die von den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, die Erstellung von Steuererklärungen abzulehnen. In solchen Fällen verweisen wir Sie bitte an:
- Ihre Hausbank
- Zuger Treuhandvereinigung Tel + 41 41 712 13 12 oder www.ztv-zug.ch