Ova stranica je dostupna samo na njemačkom i engleskom jeziku. Ali mi Vam nudimo individualne konsultacije na srpskom / hrvatskom / bosanskom jeziku na adresi FMZ. Kontaktirajte nas za termin ili onlajn konsultaciju.
Hvala na razumijevanju.
Unserer Mitarbeitenden übernehmen – bei zeitlicher Kapazität - Übersetzungs- und Dolmetschaufträge.
Wir bieten die folgenden Sprachen von und ins Deutsche an: Bosnisch, Kroatisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch, Tamil (und Mazedonisch ins Deutsche)
Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungsaufträge nur dann anzunehmen, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen. Sollten wir einen Auftrag nicht übernehmen können, stellen wir gerne eine Liste von alternativen Übersetzungsbüros im Kanton Zug zur Verfügung. Ein Kostenvoranschlag wird nach Einreichung einer Kopie des zu übersetzenden Dokuments erstellt. Mit der Bearbeitung des Übersetzungsauftrags wird erst nach Vorauszahlung der vereinbarten Kosten begonnen. Die reguläre Bearbeitungszeit für Übersetzungen beträgt mindestens 2 Wochen. Ein Expresszuschlag wird erhoben, sofern es möglich ist, die Übersetzung in kürzerer Zeit zu liefern.
Die Gemeindeschreibereien, die Staatskanzlei sowie unabhängige Anwälte sind befugt, Beglaubigungen für die Schweiz und das Ausland vorzunehmen. Für bestimmte Länder sind teilweise zusätzliche Beglaubigungen erforderlich.
Eine Apostille kann über das FMZ gegen eine zusätzliche Gebühr beantragt werden oder direkt bei der Staatskanzlei eingeholt werden.
Stundensatz berechnet zu CHF 100.– pro Stunde
(Mindestgebühr) CHF 50.–
Expresszuschlag: 3–5 Arbeitstage: CHF 40.– / 1–2 Arbeitstage: CHF 80.–
Apostille über FMZ organisiert: CHF 60.–
Wir übernehmen sowohl Aufträge im Bereich Konsekutiv-/ Behördendolmetschen, wie auch im Bereich des interkulturellen Dolmetschens. Bei der Vergabe des Auftrages ist anzugeben, welche Art Einsatz von unseren Mitarbeitenden genau gewünscht wird.
Bei zeitlichen Engpässen oder Sprachen, welche wir nicht abdecken können, verweisen wir Sie gerne an folgende Stellen weiter: www.dolmetschdienst.ch
CHF 100.– pro Stunde
(Mindestgebühr für externe Einsätze - anteilig CHF 25.– pro weitere 15 Minuten)
Expresszuschlag für dringende Einsätze (sofern möglich):
3–5 Arbeitstage: CHF 40.– / 1–2 Arbeitstage: CHF 80.–
Reisezeit und Spesen werden zusätzlich zum Honorar berechnet.
Es gilt eine Pauschale für die Anfahrt. Werden mehrere Einsätze am gleichen Ort von derselben Person nacheinander durchgeführt, wird die Pauschale nur einmal verrechnet:
Zug, Baar, Cham, Steinhausen: CHF 30.–
Hünenberg, Risch: CHF 60.–
Weitere Orte: CHF 90.–
(Andere Kantone auf Anfrage)